Besetzer

England und Wales

Um Hausbesetzer rechtmäßig zu entfernen, müssen Immobilienbesitzer innerhalb von 28 Tagen, nachdem sie entdeckt haben, dass ihre Immobilie besetzt ist, eine einstweilige Verfügung (IPO – Interim Possession Order) beantragen. Sobald die IPO bestätigt wurde, stellt das Gericht Dokumente zur Verfügung, die den Hausbesetzern innerhalb von 48 Stunden zugestellt werden müssen. Wenn die Hausbesetzer nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Zustellung eines IPOs gegangen sind – oder wenn sie innerhalb von 12 Monaten zurückkehren – können sie ins Gefängnis geschickt werden.

Wenn die 28-Tage-Frist für einen IPO-Antrag verpasst wurde, muss der Eigentümer in erster Instanz einen Antrag auf Räumung stellen (was die Dinge verlangsamen kann).

Schottland

Um Hausbesetzer rechtmäßig zu entfernen, muss der Eigentümer eine „Summary Cause“-Klage bei seinem örtlichen Sheriff Court einreichen. Der Grundstückseigentümer kann eine Klage gegen eine Person einreichen, die im Besitz eines Grundstücks ist, ohne irgendwelche Rechte oder Titel in Bezug auf das Grundstück zu haben. Es besteht keine Notwendigkeit, die Hausbesetzer zu benennen, da eine solche Klage auch gegen einen unbenannten Besetzer erhoben werden kann.

Die Summary Cause-Klage erfordert eine Anhörung vor einem Sheriff, da sie eine verkürzte Kündigungsfrist erlaubt, die im alleinigen Ermessen des Sheriffs gewährt wird. Wenn die verkürzte Kündigungsfrist (oft 48 Stunden) gewährt wird, wird der Sheriff einen Rückgabetermin (das Datum, bis zu dem der Hausbesetzer eine schriftliche Mitteilung über die vorgeschlagene Verteidigung abgeben muss) und einen Anhörungstermin (das Datum der zweiten Anhörung – normalerweise als einige Tage nach dem Rückgabetermin angegeben) festlegen.

Die Beamten des Sheriffs werden dann vor dem Rückgabetermin die Vorladung an den Hausbesetzer zustellen, indem sie eine Kopie der Vorladung am Eingang, Ausgang und in der Mitte des Grundstücks anbringen. Am Ladungstermin findet dann die Anhörung statt, und der Sheriff kann eine Verfügung erlassen. Nach dem Ermessen des Sheriffs kann ein solches Dekret sofort erteilt werden (bekannt als „sofortiger Auszug“), was einem Sheriff-Offizier erlaubt, den Hausbesetzer sofort zu räumen (ohne 14 Tage warten zu müssen).

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