Bilaterale und unilaterale Verträge

Das traditionelle Vertragsrecht klassifiziert Verträge in bilaterale und unilaterale Verträge. Bilaterale Verträge sind solche, bei denen alle Parteien Versprechungen machen, während unilaterale Verträge Versprechungen beinhalten, die nur von einer der Parteien gemacht werden. In dieser Lektion wird die Unterscheidung zwischen bilateralen Verträgen (bei denen beide Parteien Versprechen abgeben) und unilateralen Verträgen (bei denen nur eine Partei ein Versprechen abgibt) und die sich aus der Klassifizierung ergebenden Auswirkungen auf die Verpflichtungen der Parteien untersucht. Die Lektion endet mit einer Analyseübung zu ein- und zweiseitigen Verträgen.

Lernergebnisse

Nach Abschluss der Lektion sind die Teilnehmer in der Lage:
1. Definieren Sie „einseitiger Vertrag“ und „zweiseitiger Vertrag“
2. Beschreiben Sie, wie ein Optionsvertrag entsteht, wenn ein Versprecher ein Angebot macht, einen einseitigen Vertrag einzugehen.
3. Geben Sie Beispiele, um die Unterschiede zwischen 1) Angeboten, die durch Versprechen angenommen werden, 2) Angeboten, die durch Leistung angenommen werden, und 3) Angeboten, die entweder durch Versprechen oder Leistung angenommen werden, zu verstehen.

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