Parken am Hang
Wenn Sie bergabwärts einparken, drehen Sie die Vorderräder zum Bordstein oder zur Straßenseite hin. Ziehen Sie die Feststellbremse an.
Wenn Sie bergauf einparken, drehen Sie die Vorderräder vom Bordstein weg und lassen Sie Ihr Fahrzeug ein paar Zentimeter zurückrollen, bis die Rückseite eines Vorderrades den Bordstein leicht berührt. Ziehen Sie dann die Feststellbremse an.
Wenn Sie bergauf oder bergab parken und kein Bordstein vorhanden ist, drehen Sie die Räder zur Straßenseite, damit das Auto von der Straßenmitte wegrollt, falls die Bremsen versagen.
Wenn Sie auf einer abschüssigen Auffahrt parken, drehen Sie die Räder so, dass das Auto bei einem Bremsversagen nicht auf die Straße rollt.
Ziehen Sie immer die Feststellbremse an. Lassen Sie das Fahrzeug im Gang. Verwenden Sie die Stellung „Parken“, wenn Ihr Fahrzeug ein Automatikgetriebe hat.
Parken an farbigen Bordsteinen
Ein aufgemalter Bordstein bedeutet, dass Sie besondere Regeln beachten müssen, um dort zu parken. Die Farben auf Bordsteinen bedeuten:
Weiß: Sie dürfen nur lange genug anhalten, um Passagiere oder Post abzuholen oder abzusetzen. (Meist an Flughafenterminals.)
Grün: Sie dürfen für eine begrenzte Zeit parken. Die Zeit ist meist auf einem Schild neben der grünen Zone angegeben oder auf den Bordstein gemalt.
Gelb: Hier dürfen Sie nur so lange halten, wie es zum Be- oder Entladen von Passagieren oder Fracht nötig ist – nicht länger als angegeben. Fahrer von nicht-gewerblichen Fahrzeugen müssen in der Regel bei ihrem Fahrzeug bleiben.
Rot: Halten, Stehen oder Parken verboten. (Ein Bus darf in einer für Busse gekennzeichneten roten Zone halten.)
Blau: Dies kennzeichnet Parkplätze nur für Behinderte. Sie müssen eine Behinderten-Plakette (Fensterschild) oder ein Behinderten- oder Veteranen-Kennzeichen haben.
Dieses blaue Symbol kennzeichnet auch Parkplätze und Sonderbereiche für Behinderte. Behinderte Personen können bei jedem DMV-Büro ein Behinderten- oder Veteranen-Kennzeichen und/oder eine Behinderten-Plakette beantragen. Mit diesen Schildern oder einer Plakette dürfen Behinderte in diesen speziellen Bereichen parken. Andere Personen dürfen dort nicht parken. Inhaber von Behindertenkennzeichen oder -plaketten dürfen zeitlich unbegrenzt auf Parkplätzen parken, auf denen ein Schild eine begrenzte Dauer anzeigt.
Hinweis: Plakettenmissbrauch kann zur Annullierung oder zum Entzug der Plakette und zum Verlust der besonderen Parkprivilegien führen. Plakettenmissbrauch ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe von 250 bis 1000 US-Dollar, einer Haftstrafe im Bezirksgefängnis von bis zu sechs Monaten oder beidem geahndet.
Parken verboten
Niemals dort parken, wo Sie den Verkehr blockieren. Parken Sie nicht und lassen Sie Ihr Auto nicht stehen:
– An einer Kreuzung.
– Auf einem Zebrastreifen (markiert oder unmarkiert); oder auf einem Gehweg.
– Innerhalb von 15 Fuß von einem Hydranten oder einer Feuerwehrzufahrt.
– Innerhalb von 3 Fuß von einer Gehwegrampe für Behinderte.
– Auf einer Autobahn, außer in einem Notfall oder wenn ein Beamter oder ein Gerät ein Anhalten erfordert, oder wenn ein Anhalten ausdrücklich erlaubt ist.
– Vor einer Einfahrt.
– An einem roten Bordstein.
– In einem Tunnel oder auf einer Brücke, es sei denn, dies ist durch Schilder erlaubt.
– Wo Schilder „Parken verboten“ sagen.
– Auf einem Behindertenparkplatz (außer Sie sind behindert und haben ein spezielles Schild oder eine Plakette).
– Auf dem Platz neben einem Behindertenparkplatz, wenn dieser unabhängig von der Farbe mit einem schraffierten Muster bemalt ist. (Dieser Platz darf kein Behindertenschild aufweisen.)
– Auf oder innerhalb von 71/2 Fuß von einem Bahngleis.
– Zwischen einer Sicherheitszone und einem Bordstein.
– Auf der falschen Straßenseite.
Niemals auf der Straße parken, nur weil alle Parkplätze am Bordstein besetzt sind. Das nennt man „Doppelparken“ und Doppelparken ist immer gesetzeswidrig.
Wenn Sie auf einer Autobahn anhalten müssen, parken Sie komplett abseits der Fahrbahn. Sie müssen genug Platz lassen, damit andere Fahrzeuge ungehindert passieren können. Ihr Auto sollte in jeder Richtung etwa 200 Meter weit sichtbar sein.
Ein Fahrzeug, das länger als vier Stunden auf einem Freeway angehalten, geparkt oder stehen gelassen wird (auch wenn es deaktiviert ist), kann entfernt werden (Vehicle Code §22651 ).
Besondere Parkregeln
– Wenn Sie entlang eines Bordsteins parken, müssen die Vorder- und Hinterräder parallel und innerhalb von 18 Zoll zum Bordstein stehen. Wenn es keinen Bordstein gibt, ist paralleles Parken erforderlich (VC §22502).
– Verlassen Sie Ihr Auto nie, bevor Sie den Motor abgestellt und die Feststellbremse angezogen haben.
– Öffnen Sie Ihre Tür nicht auf der Verkehrsseite, es sei denn, es ist sicher und behindert den Verkehr nicht. Achten Sie auf vorbeifahrende Fahrräder und Motorräder. Lassen Sie die Tür nicht länger offen als nötig, um Fahrgäste ein- oder auszuladen.