FinCEN zieht Ankündigung einer verlängerten FBAR-Frist zurück

In einer Mitteilung auf der Website des Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums wurde am Mittwoch bekannt gegeben, dass die diesjährige Frist für die elektronische Einreichung des FinCEN-Formulars 114, Report of Foreign Bank and Financial Accounts (FBAR), im Bank Secrecy Act (BSA) E-Filing System vom 15. Oktober 2020 auf den 31. Dezember 2020 verlängert wurde. 31. Dezember 2020 verlängert worden (alle FBARs müssen elektronisch eingereicht werden).

Am späten Donnerstagnachmittag war diese Mitteilung jedoch nicht mehr auf der FinCEN-Website verfügbar, und FinCEN hatte eine Mitteilung veröffentlicht, in der klargestellt wurde, dass die Verlängerung nur für Opfer der jüngsten Naturkatastrophen gilt.

Der Surface Transportation and Veterans Health Care Choice Improvement Act of 2015, P.L. 114-41, änderte das Fälligkeitsdatum des FinCEN-Formulars 114 auf den 15. April, damit es mit dem Fälligkeitsdatum für die Einreichung von Bundeseinkommensteuererklärungen zusammenfällt. Das Gesetz zur Änderung des FBAR-Fälligkeitsdatums ermöglicht auch eine sechsmonatige Verlängerung der Einreichungsfrist. Nach dieser Bestimmung gewährt FinCEN den Einreichern eine automatische Verlängerung bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres.

– Sally P. Schreiber, J.D., ([email protected]) ist eine leitende Redakteurin des JofA.

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