Kürzlich erließ das in Hyderabad ansässige muslimische Seminar Jamia Nizamia, das 1876 gegründet wurde, ein Verbot für Muslime, Garnelen und Krabben zu essen, und nannte sie Makruh Tahrim (abscheulich). Nach dem Islam gibt es drei Kategorien von Lebensmitteln: halal (erlaubt), haram (verboten), Makruh (streng zu vermeiden, da abscheulich).
Die meisten Muslime essen alle Arten von Fleisch. Tatsächlich definiert sich die Religion über den Verzehr von Fleisch: auch wenn der Heilige Prophet Vegetarier war. Viele Muslime haben jedoch keine Ahnung, was sie essen dürfen. Sie wissen höchstens, dass das Schächten zweigeteilt ist: Muslime essen Halaal und Nicht-Muslime essen Jhatka. (Es ist eine andere Sache, dass die Tiere, die in Indien geschlachtet werden, weder halaal noch jhatka sind und eine Verhöhnung beider Religionen darstellen) Wenn Sie muslimische Bekannte haben, könnten Sie dies an sie weitergeben.
Es gibt vier Kategorien von Lebensmitteln:
1. Halal – erlaubt.
Eine Halal-Schlachtung beinhaltet ein scharfes Messer. Das Tier darf nicht sehen, bevor es geschlachtet wird; das Tier muss vor dem Schächten gut ausgeruht und gefüttert sein, und das Schächten darf nicht vor anderen Tieren stattfinden. Die Halsvene sollte durchgeschnitten werden, um das gesamte Blut des lebenden Tieres abfließen zu lassen, und der Schlachter sollte Allahs Namen anrufen und „Bismillah“ sagen, um das Leben des Tieres zu nehmen, um den rechtmäßigen Bedarf an Nahrung zu decken. Es dürfen nur vegetarische Tiere getötet werden. Vögel, die Samen und Gemüse fressen, sind erlaubt. Vögel, die sich von verbotenen Dingen wie Insekten ernähren, sind nur dann erlaubt, wenn Insekten kein Hauptbestandteil ihrer Ernährung sind. Insekten wie Heuschrecken sind erlaubt, alle anderen sind verboten. Obst und Gemüse müssen vor dem Verzehr daraufhin untersucht werden, dass sie keine Insekten enthalten. Fische, die durch das Herausnehmen aus dem Wasser oder durch einen Schlag getötet werden, sind erlaubt. Schalentiere sind verboten. Käsesorten, die mit Säure oder pflanzlichen Enzymen geronnen sind, sind erlaubt. Körner sind erlaubt, sofern sie nicht mit tierischen Fetten oder anderen verbotenen Zutaten zubereitet wurden. Essig, der nicht aus gärendem Alkohol hergestellt wird, ist erlaubt.
2. Haram – verboten, ungesetzlich.
Haram ist ein arabischer Begriff und bedeutet „verboten“. Handlungen, die haram sind, werden in den religiösen Texten des Korans und der Sunna verboten. Wenn etwas als haram gilt, bleibt es verboten, egal wie gut die Absicht ist oder wie ehrenhaft der Zweck ist. Im islamischen Recht sollen Speiseverbote helfen, den göttlichen Willen zu verstehen.
Darstellendes Bild. AFP
Muslimen ist es verboten, fließendes Blut zu konsumieren. Fleisch, das als haram gilt, wie Schweinefleisch, Hund, Katze, Affe oder andere harame Tiere, kann nur in Notfällen als rechtmäßig angesehen werden, wenn eine Person vor dem Verhungern steht und ihr Leben durch den Verzehr dieses Fleisches gerettet werden muss. Allerdings wird dieses Fleisch NICHT als Notwendigkeit oder zulässig angesehen, wenn seine Gesellschaft einen Überschuss an Nahrung besitzt. Alle Fleischfresser mit Reißzähnen wie Löwen, Tiger, Wölfe, Hunde, Katzen sind haram. Alle Vögel mit Krallen wie Habichte, Falken, Geier, Adler sind haram. Domestizierte Esel sind haram. Tiere, die zu töten befohlen sind, wie Mäuse, Skorpione, Schlangen, sind haram. In der Tat sind alle Reptilien, Amphibien (Frösche) und Nagetiere haram. Jedes Tier, das gestorben ist, bevor es auf islamische Weise geschlachtet wurde, oder das nicht richtig geschlachtet wurde, ist haram. Tiere, die im Namen von irgendjemandem außer Allah geschlachtet werden, sind verboten.
Giftstoffe, oder Khamr, sind im Islam verboten. Der Prophet verbot den Handel, die Ausfuhr, die Einfuhr und das Verschenken von Rauschmitteln, auch mit Nicht-Muslimen. Es ist für einen Muslim nicht erlaubt, in einem Laden zu arbeiten oder einen Laden zu besitzen, der Rauschmittel verkauft. Dies gilt nicht nur für Alkohol, sondern auch für Rauschmittel wie Tabak, Paan, Dokha und Khat. Einem Muslim ist es nicht einmal erlaubt, an einem Tisch zu sitzen, an dem Alkohol ausgeschenkt wird. Auch Heroin, Kokain, Marihuana und alle anderen Substanzen, die einen Rauschzustand verursachen, sind verboten.
Muskatnuss, Asafoetida, Vanilleextrakt und Gelatine sind ebenfalls verboten, entweder weil sie Rauschmittel sind, die Alkohol enthalten (Vanilleextrakt) oder andere verbotene Dinge wie Schweineteile (Gelatine). Dies schließt eigentlich die meisten Süßwaren aus, da sie Muskatnuss, Vanilleextrakt und Gelatine enthalten.
Alles, was aus einem menschlichen Teil hergestellt wird, ist haram. (Aber alle kommerziellen Kekse verwenden geschmolzenes menschliches Haar namens L-Cystein. Und der größte Teil des weltweiten Angebots kommt aus dem Hindu-Tempel von Tirupati, wo das Haar der Hindu-Göttin geweiht wurde).
Da alle Vögel Insekten als den größten Teil ihrer Nahrung fressen, sollte dies technisch alle ausschließen, einschließlich Hühner. Aber nur Muslime betreiben Hühnerläden am Straßenrand. Lebensmittel, die mit Blut oder Nebenprodukten verunreinigt sind, oder eines der oben genannten Produkte, sind illegal.
3. Mashbooh, Mushtabahat – fragwürdig oder zweifelhaft.
Es gibt eine Grauzone, die mushbooh genannt wird. Wenn man den Halal- oder Haram-Status eines bestimmten Lebensmittels oder Getränks nicht kennt, sollte es nicht konsumiert werden.
4. Makruh – unangemessen, geschmacklos oder anstößig.
Obwohl makruh-Handlungen weniger schwerwiegend sind als haram, wird empfohlen, sie zu vermeiden. Dies gibt einem Muslim eine bessere Chance, Allahs Belohnungen zu ernten.
Makruh-Essen, bestimmt durch den Koran, besagt, dass der Mensch nur reine Nahrung essen soll, und alles, was unrein ist, wird als makruh betrachtet. Dazu gehören auch Lebensmittel, die verdorben oder faul sind. Hierunter fallen nun Garnelen, Krabben, Krebse – allesamt Aasfresser.
Ein Muslim sollte also aufpassen:
Suppenbrühe aus Knochen, da diese wahrscheinlich Schwein enthalten, es sei denn, es ist speziell angegeben. Jegliche Kosmetika (Lippenstift etc.) oder Lebensmittelfarbstoffe mit einer rosa/roten Farbe, da diese normalerweise aus zerkleinerten und getrockneten weiblichen Insekten namens Cochenille-Käfer hergestellt werden. Schmalz, das in der Regel aus Schweinefett besteht und in Backwaren verwendet wird. Gelatine, die durch Kochen der Knochen und anderer Abfallteile von Tieren gewonnen wird und die Grundlage der meisten Süßigkeiten und Gelees bildet.
Ich gehe nicht einmal auf die in Lebensmitteln verwendeten Emulgatoren wie Diglyceride und andere (E470 bis E483) ein, die aus Schweinefleisch oder nicht-halalischen Quellen gewonnen werden können, oder Magnesiumstearat, das in Medikamententabletten verwendet wird. Auch Digestiva enthalten Pepsin: ein Verdauungsenzym, das aus Schweinemägen gewonnen wird.
Wer sich der Tierschutzbewegung anschließen möchte, wendet sich an [email protected], www.peopleforanimalsindia.org
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