New Hampshire Judicial Branch – NH Bar Admissions

Reciprocal Jurisdictions for Admission on Motion

General Rule on Admission by Motion Supreme Court Rule 42(XI)(a)

Supreme Court Rule 42(XI)(a) erlaubt die Zulassung zur New Hampshire Bar ohne Prüfung für Bewerber, die, unter anderem durch eine Anwaltsprüfung in einer anderen Jurisdiktion zugelassen wurden, in den letzten fünf von sieben Jahren hauptsächlich in der aktiven Rechtspraxis tätig waren und entweder:

  1. die Anwaltsprüfung in einer wechselseitigen Jurisdiktion abgelegt und bestanden haben; oder
  2. in fünf der sieben Jahre, die dem Datum, an dem der Antrag gestellt wird, unmittelbar vorausgehen, in wechselseitigen Jurisdiktionen hauptberuflich als Anwalt tätig waren.

Gegenseitige Gerichtsbarkeit ist definiert als ein anderer Staat, ein anderes Territorium oder der District of Columbia, der die Zulassung ohne Prüfung von Personen erlaubt, die in New Hampshire unter Umständen zugelassen sind, die mit den in dieser Regel dargelegten vergleichbar sind. Siehe Supreme Court Rule 42(XI)(a)(2). Es obliegt dem Antragsteller nachzuweisen, dass die betreffende Gerichtsbarkeit die Zulassung ohne Prüfung von Personen erlaubt, die in New Hampshire unter Umständen zugelassen sind, die mit den in Regel 42(XI)(a) dargelegten vergleichbar sind. Es wurde vorläufig festgestellt, dass die folgenden Staaten die Zulassung ohne Prüfung von Personen, die in New Hampshire als Rechtsanwälte zugelassen sind, unter Umständen erlauben, die mit denen in Regel 42(XI)(a) vergleichbar sind:

  • ALABAMA
  • ALASKA
  • ARIZONA
  • ARKANSAS
  • COLORADO
  • CONNECTICUT
  • DISTRICT OF COLUMBIA
  • GEORGIA
  • IDAHO
  • ILLINOIS
  • INDIANA
  • IOWA
  • KANSAS
  • KENTUCKY
  • MAINE*
  • MARYLAND
  • MASSACHUSETTS
  • MICHIGAN
  • MINNESOTA
  • MISSISSIPPI
  • MISSOURI
  • NEBRASKA
  • NEW JERSEY
  • NEW MEXICO
  • NEW YORK
  • NORTH CAROLINA
  • NORTH DAKOTA
  • OHIO
  • OKLAHOMA
  • PENNSYLVANIA
  • SOUTH DAKOTA
  • TENNESSEE
  • TEXAS
  • VEREINIGTE STAATEN VIRGINISCHE INSELN
  • UTAH
  • VIRGINIA
  • WASHINGTON
  • WEST VIRGINIA
  • WISCONSIN
  • WYOMING

Eine vorläufige Feststellung wurde getroffen, dass die folgenden Staaten keine Zulassung ohne Prüfung von Personen zulassen, die in New Hampshire unter Umständen zugelassen sind, die mit den in Regel 42(XI)(a) dargelegten vergleichbar sind.

  • CALIFORNIA
  • DELAWARE
  • FLORIDA
  • HAWAII
  • LOUISIANA
  • MONTANA
  • NEVADA
  • OREGON
  • RHODE ISLAND
  • SOUTH CAROLINA
  • VERMONT**

Wie angegeben, sind alle Festlegungen vorläufig und können sich noch ändern.

*Antragsteller, die in MAINE zugelassen sind, können auf Antrag entweder nach Regel 42(XI)(a) oder 42(XI)(c) zugelassen werden.

**Obwohl Bewerber, die in VERMONT zugelassen sind, nicht für eine Zulassung auf Antrag nach Regel 42(XI)(a) in Frage kommen, können solche Bewerber für eine Zulassung auf Antrag nach Regel 42(XI)(b) in Frage kommen.

Letzte Aktualisierung: 9/17

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