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Diese Geschäftsbedingungen regeln das VIVOTIF® Dosis-Ersatzprogramm (das „Programm“), das von Emergent Travel Health („Emergent“) betrieben wird.

Berechtigung zur Teilnahme am Programm:

Das Programm steht, vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen, Angehörigen der Heilberufe („Programmteilnehmer“) zur Verfügung, die (i) VIVOTIF entweder direkt von Emergent oder von einem Dritten, der das Produkt von Emergent erworben hat, erworben haben, (ii) Patienten haben, die VIVOTIF unsachgemäß verabreicht und/oder gelagert haben (wie von Emergent nach eigenem Ermessen festgestellt) und die von den Programmteilnehmern angewiesen wurden, die Einnahme von VIVOTIF wieder aufzunehmen, und (iii) diese Geschäftsbedingungen einhalten. Emergent hat die alleinige Befugnis, die Berechtigung zur Teilnahme am Programm zu bestimmen.

Produktberechtigung:

Das Programm steht für Dosen von VIVOTIF zur Verfügung, die von Patienten der Programmteilnehmer unsachgemäß verabreicht oder gelagert wurden, sofern die Patienten vom Programmteilnehmer angewiesen wurden, die Einnahme von VIVOTIF wieder aufzunehmen. Um eine Gutschrift oder ein Ersatzprodukt für VIVOTIF zu erhalten, müssen sich die Programmteilnehmer mit Emergent Medical Information unter [email protected] oder 1-800-533-5899 in Verbindung setzen, um die Verwendbarkeit der unsachgemäß verabreichten oder gelagerten Dosen von VIVOTIF zu bestimmen.

Zur Klarstellung: Das Programm steht nicht zur Verfügung und es wird keine Gutschrift oder ein Ersatzprodukt ausgestellt für (i) jedes Produkt, für das ein Patient nicht angewiesen wurde, die Einnahme von VIVOTIF wieder aufzunehmen, (ii) jedes verlorene oder verlegte Produkt oder jedes Produkt, für das ein Patient eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung erfahren hat, das aber nicht unsachgemäß verabreicht oder gelagert wurde, (iii) jedes Produkt (unabhängig davon, ob es verabreicht oder nicht verwendet wurde), für das eine Kostenerstattung beantragt oder eingefordert wurde oder wird, oder (iv) jedes Produkt, das infolge von unvorhergesehenen Stromausfällen, Naturkatastrophen oder anderen Notfallsituationen beschädigt wurde.

Programmteilnehmer können für bis zu fünf Einheiten VIVOTIF (jede Einheit enthält vier Dosen) pro Kalenderjahr eine Gutschrift oder ein Ersatzprodukt für VIVOTIF beantragen, das die hier genannten Kriterien erfüllt. Emergent hat die alleinige Befugnis, die Produktberechtigung für das Programm zu bestimmen.

Programmteilnehmer müssen sich für das Programm anmelden und eine Gutschrift oder einen Produktersatz bei Emergent beantragen, indem sie das Programmverwaltungsformular, das im Abschnitt „Produktersatzprogramm“ auf unserer Website zur Verfügung steht, vollständig und genau ausfüllen und das ausgefüllte und unterschriebene Formular an den Emergent-Kundendienst per Fax unter 800-392-9490, per E-Mail unter [email protected] oder online im Abschnitt „Produktersatzprogramm“ auf unserer Website einreichen.

Gutschrift oder Produktersatz:

Emergent entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine eingereichte Anfrage mit diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmt, ob eine eingereichte Anfrage akzeptiert oder abgelehnt wird und ob eine Gutschrift oder ein Produktersatz gewährt wird. Gutschriften sind nur für Programmteilnehmer verfügbar, die VIVOTIF direkt von Emergent erworben haben. Für alle anderen Programmteilnehmer ist im Rahmen des Programms nur ein Produktersatz möglich. Entscheidet sich Emergent dafür, einen Antrag anzunehmen und eine Gutschrift zu erteilen, so entspricht diese Gutschrift dem niedrigeren Betrag aus (i) dem Nettokaufpreis, den der Programmteilnehmer für die im Programmverwaltungsformular beschriebenen VIVOTIF-Dosen an Emergent gezahlt hat, und (ii) dem von Emergent festgelegten Kaufpreis für VIVOTIF-Käufe durch den Programmteilnehmer, der zum Zeitpunkt des Gutschriftantrags gültig war. Eine solche Gutschrift gilt ausschließlich für zukünftige Käufe von VIVOTIF oder anderen Produkten von Emergent. Falls Emergent sich entscheidet, einen Antrag anzunehmen und ein Ersatzprodukt zu liefern, wird Emergent das Ersatzprodukt an den Programmteilnehmer liefern (auf Kosten von Emergent).

Aufbewahrung der Unterlagen:

Jeder Programmteilnehmer ist verpflichtet, genaue Bücher und Aufzeichnungen zu führen, die jeden im Rahmen des Programms gestellten Antrag auf eine Gutschrift oder ein Ersatzprodukt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte belegen: (i) dem Datum des letzten von diesem Programmteilnehmer gestellten Antrags und (ii) dem Datum der Beendigung des Programms. Emergent oder sein Beauftragter ist berechtigt, während der normalen Arbeitszeiten und mit angemessener Vorankündigung diese Bücher und Aufzeichnungen zu inspizieren, zu prüfen und zu vervielfältigen, (x) um einen im Rahmen dieses Programms gestellten Antrag und/oder eine von einem solchen Programmteilnehmer auf einem Programmverwaltungsformular abgegebene Erklärung zu bestätigen, oder (y) wenn dies anderweitig von Regierungsbehörden verlangt wird oder durch geltende Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben ist.

Gewährleistung und Haftungsausschluss:

Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang stellt EMERGENT das Programm „wie es ist“ und ohne jegliche Gewährleistung zur Verfügung und lehnt ausdrücklich jegliche Gewährleistung ab, AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DAS PROGRAMM, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

Einschränkung der Haftung:

UNTER KEINEN UMSTÄNDEN WERDEN EMERGENT ODER SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER IHRE VERANTWORTLICHEN ANTEILSHABER, AGENTEN, MITARBEITER, MANAGER, VORSTANDSMITGLIEDER ODER VORSTANDSMITGLIEDER FÜR IRGENDWELCHE INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER AUSSERGEWÖHNLICHE SCHÄDEN, DIE DURCH ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER TEILNAHME AN DEM PROGRAMM ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB Emergent über die MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE oder nicht.

Alleiniger Rechtsbehelf:

Jeder Programmteilnehmer, der mit dem Programm oder diesen Bedingungen unzufrieden ist, hat als einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf die Beendigung der Teilnahme am Programm.

Schadensersatz:

Jeder Programmteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, Emergent und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Anteilseigner, Vertreter, Angestellte, Manager, leitende Angestellte und Direktoren von allen Ansprüchen, Klagen, Klagegründen, Verbindlichkeiten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, Verluste und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus (i) der Teilnahme des Programmteilnehmers am Programm, (ii) der Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Programmteilnehmer und (iii) der Verletzung oder Nichteinhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Programm durch den Programmteilnehmer ergeben.

Beendigung:

Emergent behält sich das Recht vor, das Programm zu beenden oder auszusetzen oder einen Programmteilnehmer aus dem Programm zu entfernen, jeweils ohne Angabe von Gründen und nach eigenem Ermessen. Nach der Beendigung des Programms oder dem Ausschluss eines Programmteilnehmers aus dem Programm werden keine Anträge auf Gutschrift oder Produktersatz angenommen, unabhängig davon, ob der betreffende VIVOTIF-Kauf oder Antrag vor einer solchen Beendigung oder einem solchen Ausschluss erfolgt ist.

Änderungen:

Emergent behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern.

Anwendbares Recht:

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, die sich hieraus ergeben, unterliegen einem endgültigen und verbindlichen Schiedsverfahren in San Mateo County, Kalifornien, vor der American Arbitration Association gemäß den jeweils geltenden Regeln für Handelsstreitigkeiten. Jeder Programmteilnehmer und Emergent verzichten auf das Recht, alle Streitigkeiten vor einem Gericht durch einen Richter oder eine Jury klären zu lassen.

Auslegung:

Emergent hat die alleinige Befugnis, diese Bedingungen auszulegen und die Berechtigung zur Teilnahme am Programm und die Einhaltung dieser Bedingungen zu bestimmen.

Programmhilfe:

Für Fragen oder zusätzliche Informationen zum Programm besuchen Sie bitte den Abschnitt zum Produktaustauschprogramm auf unserer Website oder kontaktieren Sie den Emergent-Kundendienst unter 1-800-533-5899.

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