Umsatzsteuerliche Erwägungen für gemeinnützige Organisationen

Gewinnlose Körperschaft, 501(c)(3), steuerbefreite Körperschaft – das sind Bezeichnungen, die häufig austauschbar für gemeinnützige Organisationen verwendet werden. Leider ist der Bezug, den sie implizieren, nicht immer der Fall.

Der Internal Revenue Code (IRC) bietet eine Befreiung von der Bundeseinkommenssteuer unter verschiedenen Abschnitten, insbesondere Abschnitt 501(c)(3). Und während die meisten Staaten die 501(c)(3)-Befreiung auf die staatliche Einkommensteuer anwenden, gilt diese Befreiung nicht automatisch für die Befreiung von der staatlichen Verkaufs- und Nutzungssteuer.

Fokussierung auf 501(c)(3)-Einrichtungen für staatliche Umsatzsteuer
Zahlen gemeinnützige Organisationen Steuern? Unter IRC 501(c) sind mindestens 29 verschiedene Arten von steuerbefreiten Organisationen aufgeführt. Die am meisten anerkannte Art ist 501(c)(3), die sich hauptsächlich auf religiöse, wohltätige, wissenschaftliche und erzieherische Zwecke bezieht. Während jedoch, wie erwähnt, die Einkommenssteuer für staatliche Zwecke unter Anwendung dieser Regeln befreit werden kann, hängt die Befreiung von staatlichen Umsatzsteuerregeln für 501(c)(3)-Einrichtungen von den staatlichen Regeln ab.

Die staatlichen Umsatzsteuerregeln können komplex sein und sich je nach den Aktivitäten einer 501(c)(3)-Einrichtung unterscheiden. Faktoren, die bei der Bestimmung der umsatzsteuerlichen Auswirkungen auf eine 501(c)(3)-Einrichtung zu berücksichtigen sind, sind der Heimatstaat der Organisation und die Art der gemeinnützigen Organisation. Zu den typischen Arten von Einrichtungen, die als steuerbefreite gemeinnützige Einrichtungen gelten, gehören:

  • Karitative Krankenhäuser
  • Schulen (öffentlich und privat)
  • Religiöse Einrichtungen
  • Karitative Einrichtungen

Nicht alle 501(c)(3)-Einrichtungen sind automatisch von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit. In den meisten Staaten müssen 501(c)(3)-Einrichtungen Umsatzsteuer auf ihre Einkäufe zahlen und Umsatzsteuer auf die von ihnen verkauften Artikel erheben. Einige Staaten gewähren jedoch bestimmten Arten von gemeinnützigen Organisationen eine spezielle Befreiung von der Umsatzsteuer. Die Befreiung ist in der Regel auf den Kauf von Gegenständen beschränkt, die für ihren steuerbefreiten Zweck verwendet werden. Um die spezielle Befreiung zu erhalten, muss die gemeinnützige Organisation in vielen Staaten einen Antragsprozess durchlaufen, um den Umsatzsteuerbefreiungsstatus zu erhalten.

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Bundesstaatliche Besonderheiten bei der Umsatzsteuer für gemeinnützige Einrichtungen

Arizona
Arizona bietet gemeinnützigen Einrichtungen keine generelle Befreiung von der Transaction Privilege Tax (TPT) und Use Tax. Generell unterliegen Verkäufe an religiöse Institutionen, Schulen und andere gemeinnützige Einrichtungen der TPT und Use Tax in Arizona. Bestimmte, speziell identifizierte Arten von gemeinnützigen Einrichtungen sind aufgrund ihrer Geschäftsklassifizierung von der TPT und der Nutzungssteuer befreit. Zu den Geschäftsklassifizierungen, die von der Arizona TPT und Use Tax auf ihre Einkäufe befreit sind, gehören qualifizierte Gesundheitsorganisationen, qualifizierte Krankenhäuser, qualifizierte kommunale Gesundheitszentren, 501(c)(3) Organisationen, die regelmäßig Mahlzeiten an Bedürftige oder Bedürftige ausgeben, und 501(c)(3) Organisationen, die Einkäufe ausschließlich für Ausbildung, Arbeitsvermittlung oder Rehabilitationsprogramme oder Tests für geistig oder körperlich behinderte Personen verwenden.

Colorado
Colorado verlangt von gemeinnützigen Einrichtungen, dass sie eine Befreiung von der Colorado Sales Tax beantragen. Der Antrag gilt nur für die vom Staat erhobene Umsatzsteuer. Daher können Städte, die sich selbst regieren, die gemeinnützige Einrichtung trotzdem der Umsatzsteuer unterwerfen. Eine Befreiung für eine selbstverwaltete Stadt muss separat beantragt werden. Die Selbstverwaltungsstadt kann andere Kriterien haben, um zu bestimmen, ob eine gemeinnützige Einrichtung von der Umsatzsteuer befreit werden kann. Darüber hinaus können die Selbstverwaltungsstädte ihre eigene Version einer Freistellungsbescheinigung haben, die den Verkäufern zur Verfügung gestellt werden muss.

Minnesota
Non-Profit-Organisationen, die sich für die Befreiung von der Bundeseinkommenssteuer qualifizieren, sind nicht automatisch von der Minnesota-Verkaufssteuer befreit. Um den Status der Umsatzsteuerbefreiung in Minnesota zu erhalten, müssen Organisationen eine formelle Genehmigung vom Minnesota Department of Revenue erhalten und das Formular ST3, Certificate of Exemption, verwenden, um steuerfreie Einkäufe zu tätigen. Eine gemeinnützige Organisation muss das Formular ST16 ausfüllen, um den Befreiungsstatus zu beantragen.

Utah
Utah erlaubt bestimmten Arten von Einrichtungen, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Dazu gehören staatliche und lokale Behörden, Bundesbehörden sowie öffentliche und private Schulen. Religiöse und wohltätige Organisationen können mit Genehmigung des Staates befreit werden. Religiöse und gemeinnützige Organisationen müssen die Befreiung mit dem Formular TC-160 beantragen. Um für die Befreiung in Frage zu kommen, muss die religiöse oder gemeinnützige Organisation gemäß Internal Revenue Code 501(c)(3) befreit sein. Die Organisationen müssen die Utah-Umsatzsteuer auf alle Verkäufe erheben, die aus nicht verwandten Gewerben oder Geschäften resultieren.

Steuerpflichtige Verkäufe und ihre Auswirkungen auf die Nonprofit-Umsatzsteuer
Eine Nonprofit-Organisation muss im Allgemeinen die Umsatzsteuer auf alle steuerpflichtigen Verkäufe erheben und abführen, die sie tätigt, genau wie jeder andere Einzelhändler. Einige Staaten erlauben Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel für die Mittelbeschaffung.

Colorado
Zum Beispiel unterwirft Colorado Verkäufe, die von gemeinnützigen Einrichtungen getätigt werden, der Colorado Sales Tax. Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Regel, dass gemeinnützige Organisationen Umsatzsteuer erheben, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Organisation muss eine 501(c)(3) Organisation sein und eine Freistellungsbescheinigung für Colorado haben,
  • Der Verkauf muss an insgesamt 12 Tagen oder weniger im Kalenderjahr stattfinden, und
  • Der Nettoerlös aus allen Veranstaltungen und Verkäufen muss weniger als 25.000 $ im Kalenderjahr betragen.

Minnesota
Minnesota hat auch eine Befreiung, wenn der Verkauf eine Benefizveranstaltung ist. Minnesota befreit Fundraising-Verkäufe für Jugend- und Seniorengruppen bei einem Umsatz von bis zu 20.000 $. Minnesota befreit außerdem Verkäufe aus qualifizierten Spendenaktionen aller gemeinnützigen Organisationen, wenn die qualifizierten Aktionen nicht länger als 24 Tage pro Jahr dauern. Um von der Umsatzsteuer befreit zu sein, müssen die eingenommenen Gelder von der Organisation zur Unterstützung des Zwecks der befreiten Einrichtung verwendet werden.

Arizona
Andere Bundesstaaten erlauben gemeinnützigen Organisationen, den Verkauf von Gegenständen von der Umsatzsteuer zu befreien, wenn der Erlös für den steuerbefreiten Zweck der Organisation verwendet wird. So erlaubt Arizona beispielsweise eine Befreiung für den Verkauf durch eine gemeinnützige Organisation, die nach dem Internal Revenue Code 501(c)(3) als steuerbefreit anerkannt ist.

Arizona befreit auch religiöse Einrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen von der Erhebung der AZ TPT auf den Verkauf von Speisen und Getränken, die zu Spendenzwecken verkauft werden.

Utah
Utah erlaubt gemeinnützigen Organisationen, Artikel zu kaufen und zu verkaufen, die von der Utah Sales Tax befreit sind, wenn die Transaktion im regulären Verlauf des steuerbefreiten Zwecks der Organisation erfolgt. Zum Beispiel ist eine Eltern-Lehrer-Vereinigung eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation, deren Käufe und Verkäufe von der Utah-Verkaufssteuer befreit sind, wenn die Transaktion im Rahmen ihres gemeinnützigen Zwecks, den öffentlichen Schulen in Utah zu dienen, erfolgt.

Schauen Sie sich die sieben Schritte zur Einhaltung der Umsatzsteuer an

Kennen Sie die Regeln zur Umsatzsteuer& Gemeinnützige Organisationen
Die Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen variieren von Bundesland zu Bundesland. Der Heimatstaat der Organisation und die Art der Organisation sind primäre Faktoren bei der Bestimmung des Befreiungsstatus. Es ist wichtig für gemeinnützige Organisationen, sich der staatlichen Regeln bewusst zu sein und diese einzuhalten.

Non-Profit-Organisationen sind nicht immun gegen staatliche Umsatzsteuerprüfungen. Die Nichteinhaltung führt nicht nur zur Zahlung der Umsatzsteuer, sondern auch zu möglichen Strafen, die für eine gemeinnützige Organisation sehr kostspielig sein können.

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