Zugegeben, die meisten Katholiken sind in Pfarreien aufgewachsen, in denen sich die Begriffe Pfarrer auf den für die Pfarrei hauptverantwortlichen Priester bezogen, und Pfarrvikar oder Pfarrassistent auf seine Assistenten. Manchmal wurde sogar der Begriff curate für die Hilfspfarrer verwendet, abgeleitet vom französischen cur’e (was soviel bedeutet wie „einer, der sich um die Seelen kümmert oder sie heilt“); in Frankreich bezeichnete cur’e tatsächlich den Pfarrer, während in England und Amerika curate seine Assistenten bezeichnete.
Seit der Ausgabe des Codex des kanonischen Rechts von 1917 und besonders seit der Verkündigung des Codex des kanonischen Rechts von 1983 sind die verwendeten und immer vertrauter werdenden Fachausdrücke Pfarrer, Pfarrvikar und Administrator. (Die folgenden Zitate sind die jeweiligen Kanones aus dem Codex des kanonischen Rechts von 1983.)
Lassen Sie uns die Bedeutung dieser Begriffe untersuchen. Der Bischof ernennt den Pfarrer als den „richtigen Hirten“ der Pfarrei. (Das Wort Pastor bedeutet im Lateinischen „Hirte“.) Der Pastor muss in dem Bewusstsein, dass er seine Autorität als verlängerter Arm des Bischofs und nach dem Vorbild Christi, des Guten Hirten, ausüben soll, für die Seelen der ihm anvertrauten Gläubigen sorgen. Er muß seine Pflichten, die Gläubigen zu lehren, zu heiligen und zu leiten, in Zusammenarbeit mit den Priestern, Diakonen und Laien seiner Gemeinde erfüllen. Zu diesen Pflichten gehören die Verkündigung des ganzen Wortes Gottes, die katechetische Unterweisung in den Glaubenswahrheiten in Übereinstimmung mit dem Lehramt der Kirche, die Förderung karitativer Werke und der sozialen Gerechtigkeit, die Ermutigung zum Gebet im Haus und in der Pfarrei durch gute Andachten, die Evangelisierung derer, die den Glauben verlassen haben oder die sich nicht zum wahren Glauben bekennen, und vor allem die Ernährung der Gläubigen durch die Sakramente, besonders durch den häufigen Empfang der Heiligen Eucharistie und der Buße. Besonders hervorgehoben wird die Verpflichtung des Pfarrers, für die katholische Erziehung seines Volkes, besonders der Kinder und Jugendlichen, zu sorgen und dafür zu sorgen, dass die heiligste Eucharistie im Mittelpunkt des Gemeindelebens steht (vgl. 528). Insgesamt muss der Pfarrer ein Priester sein, „der sich durch eine gesunde Lehre und moralische Integrität auszeichnet und mit einem Eifer für die Seelen und anderen Tugenden ausgestattet ist“ (521,2).
Wenn eine Pfarrei „vakant“ ist, d.h. wenn der Pfarrer in den Ruhestand getreten ist, zu einer anderen Aufgabe versetzt wurde oder unfähig ist, seine Pflichten als Pfarrer auszuüben, muss der Bischof so bald wie möglich einen Pfarradministrator ernennen. Im Allgemeinen hat ein Administrator die gleichen Pflichten und den gleichen Umfang an Befugnissen wie ein Pfarrer; diese können jedoch vom Bischof eingeschränkt werden. Der Bischof kann zu gegebener Zeit beschließen, den Administrator als Pfarrer zu ernennen. Der Codex des kanonischen Rechts legt fest: „Damit jemandem das Amt des Pfarrers übertragen werden kann, ist es notwendig, dass seine Eignung durch eine vom Diözesanbischof festgelegte Methode, auch durch eine Prüfung, klar ersichtlich ist“ (521.3). Deshalb soll der Bischof bei der Entscheidung über die Ernennung eines Pfarrers für eine vakante Pfarrei ein Urteil fällen, das auf seiner Kenntnis des Charakters und der Fähigkeiten des Priesters sowie auf dem Rat anderer Priester und Laien beruht (524). Eine interessante Anmerkung an dieser Stelle: Ein Bischof kann einen Administrator jederzeit versetzen oder abberufen; allerdings hat ein Pfarrer bestimmte Rechte, die durch das Kirchenrecht geschützt sind, was zu einigen „Intrigen“ im Umgang mit seinem Bischof führen könnte.
Schließlich werden Pfarrvikare vom Bischof eingesetzt, um dem Pfarrer bei der Betreuung der Gläubigen zu helfen. Der Codex des Kirchenrechts definiert das Amt wie folgt: „Pfarrvikare sind Priester, die ihren Dienst in der Seelsorge als Mitarbeiter des Pfarrers in gemeinsamem Rat und Bemühen mit ihm und auch unter seiner Autorität leisten“ (545.1). Angesichts der Größe mancher Pfarreien sind Pfarrvikare unverzichtbar, um dem Pfarrer zu helfen, seine Verpflichtungen für das geistliche und zeitliche Wohl der Pfarrei zu erfüllen.
Nur als Randbemerkung: Ich erinnere mich, dass ich Diakon war, als der neue Kodex verkündet wurde. Meine Klassenkameraden und ich haben uns über den neuen Begriff „Pfarrvikar“ lustig gemacht. Einer witzelte: „Wir werden immer noch ‚Pfarrer‘ sein.“ Ein anderer witzelte: „Nennt es Kurat, Assistent, Mitarbeiter oder Parochialvikar, es wird immer noch „s-l-a-v-e“ geschrieben.“ Nun ja
Während wir über diese Begriffe – Pfarrer, Verwalter und Pfarrvikar – und ihre „Berufsbilder“ nachdenken, sollten alle Gläubigen jeden Tag für ihre Gemeindepriester beten, dass sie gute Priester sein mögen, die in ihrem Leben Jesus, den wahren, ewigen Priester, widerspiegeln.