Übersicht
Das Wisconsin Retirement System (WRS) bietet Mitarbeitern des UW-Systems und den meisten öffentlichen Angestellten im gesamten Bundesstaat Wisconsin Altersvorsorgeleistungen. Die Teilnahme erfolgt automatisch für alle berechtigten Mitarbeiter, wobei der Versicherungsschutz am ersten Tag beginnt, an dem ein Mitarbeiter berechtigt ist. Die erforderlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitragssätze werden jährlich aktualisiert. Der Arbeitnehmeranteil wird auf einer Vorsteuerbasis abgezogen. Sie können nicht aus der WRS aussteigen.
Ihr Renteneinkommen basiert auf Ihren Dienstjahren in der WRS, Ihrem Alter bei Renteneintritt und dem Durchschnitt Ihrer höchsten drei Verdienstjahre oder auf dem Gesamtbarwert Ihres Kontos, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Zusätzlich zu den Ruhestandsleistungen bietet das Wisconsin Retirement System auch:
- Trennungsleistungen
- Invaliditätsleistungen
- Todesfallleistungen
Das WRS wird vom Department of Employee Trust Funds (ETF) verwaltet.
Berechtigung
Sie müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf Versicherungsschutz unter der WRS zu haben:
- Wenn Sie am oder nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal ein an der WRS teilnehmender Mitarbeiter wurden, müssen Sie voraussichtlich mindestens 2/3 der Vollzeit für mindestens ein Jahr* arbeiten.
- Fakultät, akademisches Personal und befristetes Personal: 2/3 der Vollzeit entspricht 880 Arbeitsstunden pro Jahr (~42% für zwölfmonatige Angestellte und ~56% für neunmonatige Angestellte)
- Universitätspersonal: 2/3 der Vollzeit entspricht 1.200 Arbeitsstunden pro Jahr (~58% Ernennung); oder
- Wenn Sie vor dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal ein am WRS teilnehmender Mitarbeiter wurden, müssen Sie voraussichtlich mindestens 1/3 der Vollzeit für mindestens ein Jahr* arbeiten.
- Fakultät, akademisches Personal und begrenzt: 1/3 einer Vollzeitbeschäftigung entspricht 440 Arbeitsstunden pro Jahr (~21% Anstellung für zwölfmonatige Mitarbeiter und ~28% Anstellung für neunmonatige Mitarbeiter)
- Universitäres Personal: 1/3 der Vollzeit entspricht 600 Arbeitsstunden pro Jahr (~29% Anstellung)
*Bei neunmonatigen Mitarbeitern gilt ein Jahr als akademisches Jahr und die Erwartung, im folgenden akademischen Jahr zurückzukehren.
Hinweis: Während des Zeitraums vom 1. Juli 2011 bis zum 1. Juli 2013 wurde die Berechtigung zur Deckung unter WRS unter Verwendung der 1/3-Vollzeit-Bemessung auf diejenigen Mitarbeiter ausgedehnt, die zuvor bei einem an WRS teilnehmenden Arbeitgeber beschäftigt waren, unabhängig von der tatsächlichen vorherigen WRS-Teilnahme. Ab dem 2. Juli 2013 muss jeder derzeitige oder neue Mitarbeiter, der nicht unter der WRS ist, auf der 2/3-Vollzeit-Bemessung bewertet werden, AUßER er/sie hat tatsächlich vor dem 1. Juli 2011 an der WRS teilgenommen.
Nicht zum Zeitpunkt der Einstellung anspruchsberechtigt
Wenn Sie die WRS-Anspruchsvoraussetzungen zunächst nicht erfüllen, können Sie anspruchsberechtigt werden, wenn sich die Erwartung der geleisteten Arbeitsstunden und/oder die Dauer der Beschäftigung ändert und Sie die WRS-Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Zu diesem Zeitpunkt werden Sie in die WRS eingeschrieben. Ihr Beschäftigungsverhältnis wird auch bei Ihrem einjährigen Dienstjubiläum auf die WRS-Berechtigung geprüft. Wenn Sie die Mindestanzahl an Stunden gearbeitet haben, um anspruchsberechtigt zu sein, werden Sie in die WRS aufgenommen.
Wiedereintritt in ein WRS-versichertes Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten
Wenn Sie ein WRS-versichertes Arbeitsverhältnis haben und Sie kündigen und anschließend innerhalb von weniger als 12 Monaten beim selben Arbeitgeber wieder eingestellt werden (dies schließt alle UW-System-Beschäftigungen ein), werden Sie, sofern Sie keine WRS-Leistung in Anspruch genommen haben, sofort bei der Wiedereinstellung wieder in das WRS aufgenommen, unabhängig davon, ob die neue Beschäftigungszeit voraussichtlich die WRS-Berechtigungskriterien erfüllt oder nicht.
Beitragssätze
Arbeitnehmer müssen einen Teil ihres Gehalts zur Finanzierung ihres Wisconsin Retirement System (WRS)-Kontos beitragen. Der Mitarbeiterbeitrag wird auf einer Vorsteuerbasis für staatliche und bundesstaatliche Steuerzwecke erhoben. Das UW-System trägt ebenfalls einen Teil des Gehalts des Mitarbeiters zum WRS bei.
Die Beitragssätze basieren auf der WRS-Kategorie eines Mitarbeiters wie folgt:
- Allgemein: Die meisten Angestellten der Universität fallen in diese Kategorie.
- Lehrer: Die meisten Fakultätsmitarbeiter, akademischen Mitarbeiter und befristet Angestellten fallen in diese Kategorie.
- Führungskräfte: Mitarbeiter, die die höchsten Positionen innehaben (z.B. Präsident, Vizepräsident, Kanzler).
- Protectives: Mitarbeiter, zu deren Hauptaufgaben die Strafverfolgung oder Brandbekämpfung gehört.
Die Beitragssätze werden jährlich festgelegt.
2020 WRS-Beitragssätze* | Allgemein / Lehrer und leitende Angestellte | Protektive mit Sozialversicherung |
Arbeitnehmerbeitrag | 6.75% | 6.75% |
Arbeitgeberbeitrag | 6.75% | 11,65% |
Krankheitsurlaub | 1,20% | 1.20% |
Dienstunfähigkeit | N/A | 0.17% |
Gesamt | 14.70% | 19.77% |
*WRS-Beiträge unterliegen den IRS-Grenzen – Angestellte der Universität haben Anspruch auf WRS-Beiträge auf die ersten $285.000 des Einkommens für das Kalenderjahr. Mitarbeiter, deren WRS-Gehalt auf einem Steuerjahr basiert, haben Anspruch auf WRS-Beiträge auf die ersten 282.500 $ des Verdienstes für das Steuerjahr 2019-2020.
2021 WRS-Beitragssätze** | Allgemein / Lehrer und leitende Angestellte | Protektive mit Sozialversicherung |
Arbeitnehmerbeitrag | 6.75% | 6.75% |
Arbeitgeberbeitrag | 6.75% | 11,75% |
Krankheitsurlaub | 1,10% | 1.10% |
Dienstunfähigkeit | N/A | 0.17% |
Gesamt | 14,60% | 19.77% |
**WRS-Beiträge unterliegen den IRS-Grenzen – Angestellte der Universität haben Anspruch auf WRS-Beiträge auf die ersten $290.000 des Einkommens für das Kalenderjahr. Mitarbeiter, deren WRS-Gehalt auf einem Geschäftsjahr basiert, haben Anspruch auf WRS-Beiträge auf die ersten $287.500 des Verdienstes für das Geschäftsjahr 2020-2021.
Zusätzliche Beiträge
Zusätzlich zu dem vom Mitarbeiter geforderten Beitrag können Sie zusätzliche Beiträge auf Ihr WRS-Konto auf Nachsteuerbasis leisten. Diese zusätzlichen Beiträge werden mit dem gleichen Zinssatz verzinst wie die vom Arbeitnehmer geforderten Beiträge.
Zusätzliche Beiträge können auf drei Arten geleistet werden:
- e-Zahlung – Einzelheiten finden Sie auf der ETF-Webseite für zusätzliche Beiträge.
- Scheck oder Zahlungsanweisung – Senden Sie direkt an ETF zusammen mit dem Überweisungsformular für zusätzliche Beiträge (ET-2545).
- Gehaltsabzug – Füllen Sie das WRS Additional Voluntary Contribution Election Form (UWS-150) pdf aus und reichen Sie es bei der Personalabteilung Ihrer Einrichtung ein.
Es gibt eine Obergrenze für den Betrag, den Sie jährlich beitragen können. Verwenden Sie das WRS Maximum Additional Contribution Worksheet (ET-2566) pdf, um zu ermitteln, wie viel Sie in diesem Jahr beitragen können.
Weitere Informationen finden Sie in der WRS Additional Contributions Brochure (ET-2123) pdf.
Geleistete zusätzliche Beiträge können nicht von Ihrem Konto abgehoben werden, bis Sie alle WRS-gedeckten Beschäftigungsverhältnisse beenden.
Investitionen
WRS-Investitionen werden vom State of Wisconsin Investment Board (SWIB) verwaltet.
Das Wisconsin Retirement System (WRS) besteht aus zwei Fondsoptionen, dem Core Fund (der Standardfonds) und dem Variable Fund. Alle Beiträge werden automatisch in den Core Fund investiert, es sei denn, Sie reichen eine WRS Election to Participate in Variable Fund (ET-2356) pdf ein, wodurch 50 % Ihrer zukünftigen WRS-Beiträge in den Variable Fund und 50 % in den Core Fund fließen.
Zwei Fonds sind im Rahmen des WRS verfügbar:
- Core Fund: 50% Aktien, 50% festverzinsliche und andere Vermögenswerte
- Variabler Fonds: 100% Aktien
Detaillierte Informationen darüber, wie die WRS-Fonds investiert werden, finden Sie unter SWIB.
Weitere Informationen finden Sie in der WRS-Broschüre „How Participation in the Variable Trust Affects Your WRS Benefits“ (ET-4930) pdf.
Unverfallbarkeit
Mitarbeiter, die am oder nach dem 1. Juli 2011 zum ersten Mal im WRS versichert sind, müssen fünf Jahre anrechenbare Dienstzeit im WRS vorweisen, um unverfallbar zu werden. Mitarbeiter, die vor dem 1. Juli 2011 in der WRS versichert waren, haben sofort eine unverfallbare Anwartschaft auf die WRS. Sobald die Unverfallbarkeit gegeben ist, hat ein Mitarbeiter Anspruch auf eine Altersrente. Ein volles Jahr anrechenbarer Dienstzeit wird wie folgt ermittelt:
- Für Fakultätsangehörige, akademische Mitarbeiter oder befristet Angestellte werden 1.320 Stunden vom 1.7. bis zum 30.6. benötigt.
- Für Mitarbeiter der Universität werden 1.904 Stunden vom 1.1. bis zum 31.12. benötigt.
- Hinweis: Eine Person kann nur 1,0 Jahre anrechenbarer Dienstzeit in einem 12-Monats-Zeitraum erwerben, unabhängig davon, wie viele Stunden ein Mitarbeiter im bezahlten Status ist. Mitarbeiter können ein Teiljahr der anrechenbaren Dienstzeit erwerben. Ein Teiljahr ist ein Prozentsatz des Jahres, der den Stunden entspricht, die im bezahlten Status verbracht wurden (d. h. tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, Urlaub, Krankheitsurlaub oder andere bezahlte Freistellungen), geteilt durch die Anzahl der Stunden, die für ein anrechenbares Dienstjahr erforderlich sind.
Mitarbeiter haben erst dann Anspruch auf eine WRS-Rente oder eine einmalige Rentenleistung, wenn sie fünf anrechenbare Dienstjahre haben.
WRS-Leistungen
Ruhestandsleistungen
Sie sind berechtigt, Ruhestandsleistungen zu erhalten, wenn:
- Sie beenden alle von der WRS abgedeckten Beschäftigungsverhältnisse; und
- Sie haben eine unverfallbare Anwartschaft auf das Wisconsin Retirement System; und
- Sie erreichen das Mindestrentenalter von 55 Jahren (Alter 50 für diejenigen in der Protective WRS Kategorie)
Wenn Sie in den Ruhestand gehen, erhalten Sie eine Rente, die auf der höheren der beiden folgenden Berechnungsmethoden basiert:
- Formelberechnung – die Rente basiert auf Ihren Dienstjahren, Ihrem Alter und den drei höchsten Verdienstjahren; oder
- Geldkaufberechnung – die Rente basiert auf dem gesamten Dollarwert Ihres Kontos.
Suchen Sie nach Informationen zum Ruhestand? Weitere Informationen finden Sie unter Lebensereignisse.
Trennungsleistungen
Wenn Sie alle WRS-gedeckten Beschäftigungsverhältnisse vor dem Mindestrentenalter oder vor Erreichen der Unverfallbarkeit in der WRS beenden, können Sie entweder Ihr Geld in der WRS belassen, um Zinsen anzusammeln, oder Ihr WRS-Konto auflösen, indem Sie die Auszahlung Ihrer vom Arbeitnehmer geforderten Beiträge und aller Zinsen auf diese Beiträge beantragen. Wenn Sie eine Trennungsentschädigung in Anspruch nehmen, verlieren Sie alle vom Arbeitgeber geforderten Beiträge auf Ihrem Konto.
Weitere Informationen finden Sie in der WRS-Broschüre zu Trennungsentschädigungen (ET-3101) als pdf-Datei.
Um eine Trennungsentschädigung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an das Department of Employee Trust Funds.
Invaliditätsentschädigung
Wenn Sie arbeitsunfähig werden, während Sie im WRS versichert sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Invaliditätsentschädigung durch das Wisconsin Retirement System.
- Disability Retirement Program – Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Disability Retirement Benefits (ET-5107).
Um einen Kostenvoranschlag und einen Antrag auf Invaliditätsleistungen anzufordern, wenden Sie sich bitte an das Department of Employee Trust Funds.
Zusätzlich zu den oben genannten Invaliditätsleistungen können Sie je nach Ihrer Situation auch Anspruch auf Invaliditätsleistungen durch die Income Continuation Insurance (ICI), die Sozialversicherung und/oder die Worker’s Compensation haben. Auf der Seite Invalidität finden Sie alle Pläne, die Ihnen zur Verfügung stehen können.
Leistungen im Todesfall
Wenn Sie sterben, während Sie aktiv durch das Wisconsin Retirement System (WRS) versichert sind, wird bei Ihrem Tod mindestens der Gesamtwert Ihres Kontos ausgezahlt.
Wenn Sie sterben, während Sie nicht aktiv für einen WRS-versicherten Arbeitgeber arbeiten und keine WRS-Rente erhalten, wird die Hälfte Ihres Gesamtkontos ausgezahlt (die vom Arbeitnehmer geforderten Beiträge plus Zinsen).
Wenn Sie eine Rente erhalten, richtet sich die Todesfallleistung nach der von Ihnen gewählten Rentenoption.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zu den Todesfallleistungen (ET-6101) im pdf-Format.
Statement of Benefits
Jährlich erhalten berechtigte Arbeitnehmer ein Statement of Benefits, das Informationen über ihr WRS-Konto zum 1. Januar enthält. Zu den Informationen gehören der Verdienst, die anrechenbaren Dienstjahre, die voraussichtliche Rentenleistung (falls unverfallbar) und die Trennungsleistung. Das Statement kann im MyUW-Portal abgerufen werden. Nachdem Sie sich in das Portal eingeloggt haben, starten Sie das Modul „Benefit Information“ und klicken Sie auf „ETF WRS Annual Statement of Benefits“, um Ihren Auszug einzusehen und auszudrucken.
Beneficiary Information
Mitarbeiter werden ermutigt, einen oder mehrere Begünstigte zu benennen, um sicherzustellen, dass die Leistungen gemäß ihren Wünschen gezahlt werden. Wann immer ein Lebensereignis eintritt, wie z.B. eine Heirat, Scheidung oder die Geburt eines Kindes, sollten Sie Ihre Begünstigtenbestimmung überprüfen und aktualisieren. Begünstigtenbezeichnungen können jederzeit geändert werden.
Weitere Informationen zu Begünstigtenbezeichnungen finden Sie auf der Seite Informationen für Begünstigte.
Ressourcen
- WRS Fact Sheet (ET-8901) pdf
- Benefit Handbook (ET-2119) pdf
- WRS How Participation in the Variable Trust Affects Your WRS Benefits Brochure (ET-4930) pdf
- WRS Election to Participate in Variable Fund (ET-2356) pdf
- WRS Cancelling Variable Participation (ET-2313) pdf
- WRS-Broschüre über zusätzliche Beiträge (ET-2123) pdf
- WRS-Arbeitsblatt über maximale zusätzliche Beiträge (ET-2566) pdf
- WRS-Wahlformular für zusätzliche freiwillige Beiträge (UWS-150) pdf
- WRS-Broschüre über den Kauf anrechenbarer Leistungen (ET-4121) pdf
- WRS-Broschüre über den Kauf anderer staatlicher Leistungen (ET-2207) pdf
- WRS Separation Benefits Broschüre (ET-3101) pdf
- WRS Guide to Retirement Broschüre (ET-4133) pdf
- WRS Choosing an Annuity Options Broschüre (ET-4117) pdf
- WRS Beantragung Ihrer Ruhestandsleistung Broschüre (ET-4106) pdf
- WRS Berechnung Ihrer Ruhestandsleistungen Broschüre (ET-4107) pdf
- Antrag auf eine Ruhestandsschätzung
- Antrag auf Informationen zu den Leistungen (ET-7301) pdf
- WRS How Divorce Can Affect Your WRS Benefits Broschüre (ET-4925) pdf
- Broschüre Sterbegeld (ET-6101) pdf
- WRS Military Service Credit Brochure (ET-4122) pdf
- WRS s. 40.65 Duty Disability and Survivor Benefits Broschüre (ET-5103) pdf