Änderungen im Gesetz von Michigan zum Sonntagsverkauf von Bier, Wein und Spirituosen

Am 17. November 2010 unterzeichnete der Gouverneur das Gesetz 213 der Michigan Public Acts von 2010 (âAct 213â), das das Gesetz 58 der Michigan Public Acts von 1998, allgemein bekannt als das Liquor Control Code, ändert. Eine der bedeutenden Änderungen des Gesetzes 213â betrifft den Verkauf von Bier, Wein, Spirituosen und Spirituosenmischgetränken an Sonntagen.Sunday Sales of Beer and Wine. Nach den früheren Bestimmungen des Liquor Control Code durften Bier und Wein sonntags zwischen 2:00 und 24:00 Uhr nicht verkauft werden, und die örtlichen Behörden waren befugt, den Sonntagsverkauf von Bier und Wein nach 2:00 Uhr zu verbieten. Nach Gesetz 213 ist es nun nach staatlichem Recht legal, Bier und Wein den ganzen Sonntag (von 7:00 bis 2:00 Uhr am Montag) zu verkaufen, es sei denn, die örtliche Behörde verbietet den Sonntagsverkauf. Der Gesetzestext erlaubt nicht ausdrücklich partielle Verbote (z.B. den Verkauf von Bier und Wein ab 12:00 Uhr zu erlauben). Mit anderen Worten, Gesetz 213 scheint einen Alles-oder-Nichts-Ansatz zu verfolgen – entweder verbietet es den Sonntagsverkauf von Bier und Wein vollständig (außer von 24:00 bis 2:00 Uhr) oder überhaupt nicht. Nach den früheren Bestimmungen des Liquor Control Code war der Sonntagsverkauf von Spirituosen und Spirituosenmischgetränken nicht erlaubt, es sei denn, der Bezirksvorstand oder die Bezirkswähler genehmigten den Sonntagsverkauf nach 24.00 Uhr. Nach Gesetz 213 ist es nun auch legal, Spirituosen und Spirituosenmischgetränke den ganzen Tag über am Sonntag (von 7.00 Uhr bis 2.00 Uhr am Montag) zu verkaufen, sowohl in Einzelhandelsbetrieben als auch in einem Betrieb, der mehr als die Hälfte seiner Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Lebensmitteln und anderen Waren bezieht. Ein Bezirksvorstand oder die Wähler des Bezirks können den Sonntagsverkauf von Spirituosen und Spirituosenmischgetränken verbieten, aber wie beim Sonntagsverkauf von Bier und Wein sind Teilverbote nicht ausdrücklich erlaubt. Städte, Dörfer und Gemeinden können weiterhin den Sonntagsverkauf von Spirituosen und gemischten Spirituosen verbieten. Trotz des offensichtlichen Alles-oder-Nichts-Ansatzes im Gesetz 213, interpretiert die Liquor Control Commission (âCommissionâ) derzeit das Gesetz 213 so, dass es lokalen Regierungseinheiten erlaubt, den Sonntagsverkauf von Bier, Wein, Spirituosen und gemischten Spirituosen teilweise zu verbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass, wenn der Gesetzgeber die Sprache des Gesetzes 213 ändert, um ein teilweises Verbot des Sonntagsverkaufs ausdrücklich zu erlauben, die aktuelle Auslegung des Gesetzes 213 durch die Kommission geändert werden kann.

Wir werden unsere Leser weiterhin auf dem Laufenden halten, was die Umsetzung des Gesetzes 213 durch die Kommission und alle weiteren Entwicklungen im Gesetz zu diesem Thema betrifft.

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