1. Vorlage von mindestens einem (1) gültigen, mit Foto versehenen Ausweis im Original: – Falls erforderlich, verlangen die Filialen einen sekundären Identifikationsnachweis (z. B. Abrechnung von Versorgungsunternehmen oder größere Kreditkarten auf den Namen des Kunden). – Die Ausweisdokumente müssen vom Kunden unterschrieben werden.- Das SSC des überwiesenen Kunden muss vom überweisenden Angestellten/Mitarbeiter der Bank oder dem geschätzten Kunden unterschrieben werden.- Der BH/BOO/BSO, der die Eröffnung des Einlagenkontos genehmigt, kann dies nach seinem Ermessen mit dem überweisenden Angestellten/Mitarbeiter oder dem geschätzten Einleger der Bank bestätigen. 2. Zwei (2) neuere ID-Fotos (dem CISSC/LOCIS und SSC beizufügen)3. Schüler, die Empfänger von Überweisungen/Geldtransfers sind und noch nicht das Wahlalter erreicht haben, können den Original-Schulausweis vorlegen, der vom Direktor oder Schulleiter ordnungsgemäß unterzeichnet ist, und eine deutliche Fotokopie desselben einreichen. 4. Wenn es notwendig ist, kann die Filiale auch andere Ausweise akzeptieren, vorausgesetzt, dass dies nicht das einzige Identifikationsmittel ist.5. Falls die oben erwähnten Ausweisdokumente oder andere für die Bank akzeptable Ausweisdokumente kein Foto des Kunden oder des Zeichnungsberechtigten tragen oder der mit einem Foto versehene Ausweis oder eine Fotokopie davon das Gesicht des Kunden oder des Zeichnungsberechtigten nicht deutlich erkennen lässt, kann die Filiale die eigene Technologie nutzen, um das Foto des Kunden oder des Zeichnungsberechtigten aufzunehmen.6. Geburtsurkunde des Kindes, wenn Eltern ein Konto im Namen ihres Kindes eröffnenHinweise:- Die Filiale muss eine von der NAC ordnungsgemäß beglaubigte Fotokopie derselben aufbewahren- Der/die Elternteil(e) müssen weiterhin gemäß den Anforderungen identifiziert werden